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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
5) Verrechnung
Können die Einkäufe bei der VetSA über die TVS abgerechnet werden?
Ja, wir unterstützen dies. Die VetSA strebt eine Zusammenarbeit mit der TVS an. Zur Zeit besteht aber noch das Problem, dass ein Teil der Lieferanten nicht bereit ist, der VetSA den TVS-Rabatt von 3% zu gewähren.
Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer bei der VetSA?
Als Einkaufs- und Verteilzentrale kauft und verkauft die VetSA Medikamente. Wie jedes andere Unternehmen ist sie daher mehrwertsteuerpflichtig. Gleich wie bei den anderen Lieferanten wird die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen der VetSA detailliert ausgewiesen.
Erhält man für jede Lieferung von der VetSA eine Rechnung?
Die VetSA bietet zwei Möglichkeiten für die Rechnungsstellung an:
1. Sie erhalten für jede Lieferung eine Rechnung mit Einzahlungsschein, welche innerhalb von 30 Tage beglichen werden muss. So geschieht die Rechnungsstellung im Normalfall.
2. Sie erhalten am Ende jedes Monats eine Sammelrechnung. Diese Art der Rechnungsstellung ist den Aktionären vorbehalten.
Warum sollten die Rechnungen der VetSA möglichst bald nach Erhalt beglichen werden?
Ausstehende Kundenzahlungen belasten die Liquidität und erhöhen die Zinslast eines jeden Unternehmens. Die VetSA gehört uns Tierärzten und wir sollten folglich die Rechnungen aus Solidaritätsgründen rasch begleichen.
Haben Sie weitere Fragen ?
Senden Sie sie per E-Mail an unser Team unter info@vetsa.ch
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